Das Überholverbot wurde am 05.10.2015 in Abtswind, auf der A3, Km 322, FR Nürnberg, Abschnitt 520, km 1.668 missachtet.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 153 Bkat

Bearbeitende Diensstelle: Bußgeldstelle Frankfurt am Main

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