Innerhalb Ortschaften wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit am 16.10.2015 in München,auf der Landshuter Allee, Hausnummer 148, nördlich um 11 km/h bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Messgerät PoliScan Speed 61 km/h.

Verstoß gegen: § 41 Abs 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 Bkat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing

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