Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Hamm, auf der Unnaer Straße, FR, Hamm, Kreuzung Hellweg um 60 km/h, bei zulässigen 50 km/h wurde Ordnungswidrigkeitenanzeige erstattet. Festgestellt wurden 62 km/h. Beweismittel: Messung mit Geschwindigkeitsmessgerät, Foto, Film, Bild.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.8 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Stadt Hamm übersandte Anhörung zur Ordnungswidrigkeit

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