Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Hamm, auf der Unnaer Straße, FR, Hamm, Kreuzung Hellweg um 60 km/h, bei zulässigen 50 km/h wurde Ordnungswidrigkeitenanzeige erstattet. Festgestellt wurden 62 km/h. Beweismittel: Messung mit Geschwindigkeitsmessgerät, Foto, Film, Bild.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.8 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Stadt Hamm übersandte Anhörung zur Ordnungswidrigkeit
„Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir Sie umfassend und kostenlos bei Fällen zu dieser Messstelle. Sie wurden hier geblitzt oder gelasert? Dann in nur 2 Minuten kostenlose Beurteilung erhalten.