Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in 12487, Berlin Nk, auf der BAB 113, Kilometer 16, Ri. stadtauswärts um 33 km/h, bei zulässigen 80 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 113 km/h. Beweismittel: Messung mit Geschwindigkeitsmessgerät, Frontfoto.

Verstoß gegen: § 25 Abs 2a StVG, § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Polizeipräsident Berlin übersandte Vordruck Anhörung

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