Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der B 101, im Abschnitt 545, ca. km 2,3, in Fahrtrichtung Trebbin die Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 36 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h. Die Messung mit Einseitensensor mit Bild ergab 116 km/h
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandte Formular Fahrerermittlung / Zeugenfragebogen
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