Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Hofheim-Wallau, auf der A 66 , bei km 20,480, Fahrtrichtung Frankfurt am Main die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung ergab 119 km/h, zulässig waren 80 km/h. Die Überschreitung betrug 39 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät, Foto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24,StVG, 11.3.6 BKat
Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren wurde von Zentraler Bußgeldstelle RP Kassel übersandt.
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