Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Bonn, An der Josefshöhe, Haus Nr. 15, FR Herseler Straße wurde der Geschwindigkeitsverstoß innerhalb geschlossener Ortschaften mit 42 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 12 km/h. Beweismittel: Messung mit PoliScan Speed.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.2 BKat

Schriftliche Verwarnung mit Erhebung von 50,00 € Verwarnungsgeld wurde von übersandt.

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