Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 20, im Bereich von km 327.94, in Fahrtrichtung Prenzlau / Lübeck die Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 22 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h. Die Lasermessung mit PoliScan Speed mit Beweisfoto ergab 122 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle:Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandte Formblatt Fahrerermittlung / Zeugenfragebogen

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