Die Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit wurde in Duisburg, auf der A 40, FR NL, bei km 43,291 um 44 km/h, bei zulässigen 80 km/h festgestellt und mit Eröffnung eines Bußgeldverfahrens verfolgt. Die Geschwindigkeitsmessung mit Messgerät: PoliScan Speed mit Bild ergab 124 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Duisburg übersandte Formblatt Anhörung

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