Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 15, in Höhe km 9,0, in FR AS Vetschau die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit Einseitensensor ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 44 km/h, bei erlaubten 80 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 124 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandte Zeugenfragebogen / Fahrerermittlung

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