Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt außerhalb geschlossener Ortschaften in 88518, Herbertingen, B 32 / B 311, Höhe Kläranlage, Mengen ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 130 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 30 km/h. Beweismittel: LEIVTEC XV3 und Foto

Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Zeugenfragebogen wurde von Bußgeldstelle Bad Saulgau übersandt.

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