Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Barsbüttel, auf der A 24, km 5,650, in Rtg. Hamburg-Horn um 34 km/h bei zulässigen 100 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Radarmessung  mit Foto 134 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Bußgeldstelle Kreis Stormarn übersandte Zeugenfragebogen

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