Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Gruibingen, auf der BAB 8, bei km 160,235, Stuttgart-München wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 117 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit  von 190 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 37 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät, PoliScan Speed, Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren wurde von Zentraler Bußgeldstelle Karlsruhe übersandt.

„Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir Sie umfassend und kostenlos bei Fällen zu dieser Messstelle. Sie wurden hier geblitzt oder gelasert? Dann in nur 2 Minuten kostenlose Beurteilung erhalten.“