Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in der Gem. Speyer, auf der Bundesautobahn A 61, bei km 378,1. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 52 km/h, bei zulässigen 100 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit Vitronic Trailer 152 km/h.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.8 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandte Formular Anhörung

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