Bei einer Geschwindigkeitsmessung auf der Bundesautobahn BAB 12, bei km 32,85, in Fahrtrichtung Frankfurt (Oder) wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 155 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 35 km/h. Beweismittel: Beweisfoto, Einseitensensor, ES3.0

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Formular Fahrerermittlung / Zeugenfragebogen im Bußgeldverfahren wurde von  Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandt.

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