Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 71, Heldrungen, Richtung Sangerhausen, bei km 21,0 begangen. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit um 16 km/h, bei zulässigen 60 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Piezomessung mit Foto 76 km/h.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.3 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Artern übersandte Vordruck Fahrer / Halter-Ermittlung

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