Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 61, bei km 177,580, in der Gem. Grafschaft, FR Köln mit 61 km/h, bei zulässigen 100 km/h gemessen. Festgestellt wurden 161 km/h. Beweismittel: ESO ES3.0
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.9 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Anhörung wurde von Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandt.
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