Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Fußgönheim, Gem. Fußgönheim, auf der A 61, Parkplatz Sandberg, in Höhe km 361,7, FR Koblenz  die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 42 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h. Die Messung mit Lasergerät und Foto ergab 172 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandte Zeugenfragebogen

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