Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Esslingen, Ebershaldenstraße vor 11 , Rtg. Mettingen die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät mit Foto ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 18 km/h, bei erlaubten 30 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 48 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Esslingen übersandte Zeugenfragebogen

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