Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Heidesheim, Gem. Heidesheim, auf der A 60, Höhe km 30,0, FR Bingen außerhalb geschlossener Ortschaften um 19 km/h, bei zulässigen 100 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 119 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät und Foto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandte Vordruck Anhörung

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