Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften in Cloppenburg-Stapelfeld, auf der B 213, Abschnitt 420, Station 0,237, Fahrtrichtung Lingen um 21 km/h, bei zulässigen 60 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 81 km/h. Beweismittel: Messung mit Traffipax TPH-S, Frontfoto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Cloppenburg übersandte Vordruck Anhörung

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