In Osterholz-Scharmbeck, Garlstedter Straße, K 46, Höhe km 5,95 wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 21 km/h überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung mit Einseitensensor ES3.0 ergab 91 km/h, bei zulässigen 70 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Osterholz übersandte Formular Zeugenanhörung

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