Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte am 06.05.2016 in Heilbronn, auf der BAB 6, bei km 630,800, Mannheim-Nürnberg. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 21 km/h, bei zulässigen 100 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät PolScan Speed 121 km/h
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe
Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir Sie umfassend und kostenlos bei Fällen zu dieser Messstelle. Sie wurden hier geblitzt oder gelasert? Dann in nur 2 Minuten kostenlose Beurteilung erhalten.