Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte am 06.05.2016 in Heilbronn, auf der BAB 6, bei km 630,800, Mannheim-Nürnberg. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 21 km/h, bei zulässigen 100 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät PolScan Speed 121 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe

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