Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Mehlingen, Gemarkung Mehlingen, BAB 63, km 70,9, Fahrtrichtung Kaiserslautern  die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Es wurden im Rahmen einer Geschwindigkeitsmessung 122 km/h bei zulässigen 100 km/h mit Lasergerät mit Foto festgestellt. Die Geschwindigkeitsübertretung betrug 22 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandte Zeugenfragebogen

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