Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Neuleiningen, Gem. Neuleiningen, auf der A 6, bei km 588,6, FR Saarbrücken die zulässige Geschwindigkeit missachtet. Bei der mit Lasergerät und Foto durchgeführten Geschwindigkeitsmessung wurden 122 km/h bei erlaubten 100 km/h dokumentiert. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 22 km/h
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandte Zeugenfragebogen
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