Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Oberhausen, auf der Osterfelder Str., FR Osterfeld die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden bei erlaubten 50 km/h, 72 km/h mit Messgerät Traffistar S 350 Laser. Wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung von 22 km/h wurde Ordnungswidrigkeitenverfahren eröffnet.

Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Stadt Oberhausen übersandte Anhörung zur Ordnungswidrigkeitenanzeige.

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