Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt außerhalb geschlossener Ortschaften auf der BAB 12, bei km 13,5, in FR Storkow ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 102 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 22 km/h. Beweismittel: Messung mit Einseitensensor, ES3.0, Beweisfoto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Zeugenfragebogen wurde von Zentraler Bußgeldstelle Gransee übersandt.

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