Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in Wermelskirchen, A 1, km 388,700, FR Saarbrücken. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 23 km/h, bei zulässigen 120 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit PoliScan Speed 143 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Bußgeldstelle Rheinisch-Bergischer Kreis übersandte Zeugenfragebogen

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