Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 10, bei km 51,9, zw. Potsdam und Frankfurt/O. in FR Frankfurt/O. die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Dabei wurden 123 km/h, bei erlaubten 80 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 23 km/h . Beweismittel: Messgerät Einseitensensor ES3.0, Beweisfoto

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, StVG, 11.3.4 BKat.

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee

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