In Freiburg-Esch, L 111, FR Freiburg – Stade wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 25 km/h überschritten. Die Messung mit einem Geschwindigkeitsmessgerät mit Foto ergab 95 km/h, bei zulässigen 70 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.4 BKat

Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Stade übersandte Vordruck Anhörung im Bußgeldverfahren

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