Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Düsseldorf, Rheinufertunnel, in Fahrtrichtung Süden, rechte Fahrspur Tunnelende die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Dabei betrug die gemessene Geschwindigkeit 86 km/h, zulässig waren 60 km/h. Die Überschreitung betrug 26 km/h. Beweismittel: Messung mit TraffiStar S 330

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.2 BKat

Zeugenfragebogen wurde von Bußgeldstelle Düsseldorf übersandt.

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