Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Hille-Südhemmern, L 766, Mindener Str. 265, FR Westen, innerhalb geschlossener Ortschaften um 26 km/h, bei zulässigen 30 km/h wurde Bußgeldverfahren eingeleitet. Festgestellt wurden 56 km/h. Beweismittel: Messgerät Traffipax Speedophot Digital, Frontfoto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Minden-Lübbecke übersandte Formular Anhörung
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