Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in Schneverdingen, K 26, In Heber, VR Hemsen, km 5,583. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 26 km/h, bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit TraffiStar S350 76 km/h

Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Bußgeldstelle Heidekreis übersandte Vordruck Anhörung im Bußgeldverfahren

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