Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, innerhalb geschlossener Ortschaften in Bexbach, Kleinottweiler Straße, ggü. Hnr. 71, i. R. Homburg um 17 km/h, bei zulässigen 30 km/h wurde Bußgeldverfahren eingeleitet. Festgestellt wurden 57 km/h. Beweismittel: Messung mit PoliScan Speed und Frontfoto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Saar-Pfalz-Kreis übersandte Formular Anhörung

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