Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Heiligenroth, auf der BAB 3, bei km 88.070, Gem. Heiligenroth, FR Köln die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Lichtschrankenmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 28 km/h bei zulässigen 100 km/h. Dokumentiert wurden 128 km/h mit Foto.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandte Zeugenfragebogen

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