Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in der Gemarkung Heidelberg, B 37, Höhe km 0.8, Fahrtrichtung HD die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 28 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h. Die Messung mit TRAFFIPHOT S mit Foto ergab 98 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Bußgeldstelle Heidelbergübersandte Zeugenfragebogen

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