Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Fürth, auf der Schwalbacher Straße, Ri. stadtauswärts die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit Handmessgerät FG21P ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 29 km/h, bei erlaubten 50 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 79 km/h. Bußgeld: 100,00 €

Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Viechtach erließ Bußgeldbescheid

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