Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Denkendorf, auf der A 8, km 187,500, Karlsruhe-München mit 29 km/h, bei zulässigen 80 km/h festgestellt. Die Messung mit Lasergerät PoliScan Speed Speed dokumentierte 109 km/h.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe übersandte Zeugenfragebogen
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