Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Glückstadt, auf dem Sperforkenweg 11 um 30 km/h, bei zulässigen 50 km/h wurde mit Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Festgestellt wurden 80 km/h. Beweismittel: Lichtschrankenmessung und Foto

Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Dithmarschen übersandte Anhörung

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