Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Unna, BAB 1, km 321,740, RF Bremen die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden bei erlaubten 60 km/h, 90 km/h durch Messung mit PoliScan Speed. Wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung von 30 km/h wurde Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren eröffnet.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Unna übersandte Anhörungsbogen

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