Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in Leipzig, Maximillianallee, ca. 250 m nach Ortstafel. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 30 km/h, bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit TraffiStar S 350 mit Frontfoto 80 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Leipzig übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren.

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