Die Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit wurde in Weiterstadt, auf der A 5, bei km 515,5, Baustellenbereich, FR Basel, AS Weiterstadt um 30 km/h, bei zulässigen 80 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät mit Foto ergab 110 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel übersandte Zeugenfragebogen

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