Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Steddorfer Kreuz, B 4, Kreuz Bien.-Ebstorf, FR Uelzen die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Es wurden anstatt der erlaubten 70 km/h 101 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 31 km/h. Dokumentiert wurde der Geschwindigkeitsverstoß durch Messung mit Traffiphot stat. Anlage und Frontfoto.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Uelzen übersandte Zeugenfragebogen

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