Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt außerhalb geschlossener Ortschaften auf der BAB 2, bei km 9,8, zw. Magdeburg und AD Werder, in FR AD Werder ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 112 km/h , bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 32 km/h. Beweismittel: Messung mit Einseitensensor, Beweisfoto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Anhörungsbogen wurde von Zentraler Bußgeldstelle Gransee übersandt.
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