Bei einer Geschwindigkeitsmessung auf der BAB 2, bei km 9,8, zw. Magdeburg und AD Werder, in FR AD Werder wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 112 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h festgestellt. Die Messung mit Einseitensensor dokumentierte mit Beweisfoto die Geschwindigkeitsüberschreitung von 32 km/h.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Anhörung wurde von Zentraler Bußgeldstelle Gransee übersandt.

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