Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Blankenheim-Freilingen, L 115, Abzweig K 41, FR Ahrhütte begangen. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit um 32 km/h, bei zulässigen 70 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Messgerät K1 TRAFFIPAX TPH-S mit Frontfoto 102 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Euskirchen übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren

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