Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in 50321, Brühl, B 265, Abs. 46, km 2,2, Ausbauende, Rtg. Brühl. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 32 km/h, bei zulässigen 70 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit ESO Einseitensensor ES8.0 mit Foto 102 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Rhein-Erft-Kreis übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren

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