Der Verstoß gegen die zulässigen Höchstgeschwindigkeit erfolgte am 12.01.2016 in Stöcken, auf der B 191, FR Dannenberg. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 32 km/h, bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung 82 km/h. Beweismittel: LEIVTEC XV3, Foto
Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bußgeldstelle Landkreis Uelzen übersandte Schreiben zur Anhörung im Bußgeldverfahren
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