Der Verstoß gegen die zulässigen Höchstgeschwindigkeit erfolgte am 12.01.2016 in Stöcken, auf der B 191, FR Dannenberg. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 32 km/h, bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung 82 km/h. Beweismittel: LEIVTEC XV3, Foto

Verstoß gegen:  § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bußgeldstelle Landkreis Uelzen übersandte Schreiben zur Anhörung im Bußgeldverfahren

Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir Sie umfassend und kostenlos bei Fällen zu dieser Messstelle. Sie wurden hier geblitzt oder gelasert? Dann in nur 2 Minuten kostenlose Beurteilung erhalten.